Atemschutzgeräteträger spielen eine entscheidende Rolle in der Feuerwehr. Sie sind speziell ausgebildet, um in gefährlichen Umgebungen zu arbeiten, in denen die Luftqualität beeinträchtigt ist, wie beispielsweise bei Bränden, chemischen Unfällen oder anderen Einsätzen, bei denen giftige Gase oder Rauch entstehen können. In diesem Bericht erfahren Sie mehr über die Aufgaben, die Ausbildung und die Ausrüstung von Atemschutzgeräteträgern.

Aufgaben von Atemschutzgeräteträgern:

Die Hauptaufgabe von Atemschutzgeräteträgern besteht darin, Menschenleben zu retten und Brände zu bekämpfen, während sie sich in sauerstoffarmer Atmosphäre bewegen. Zu ihren Aufgaben gehören:

1. Einsatz in verrauchten oder giftigen Umgebungen:
Atemschutzgeräteträger dringen in Gebäude oder Bereiche vor, in denen die Sicht eingeschränkt ist und die Luftqualität gefährlich sein kann.

2. Rettung von Personen:
Sie sind oft für die Rettung von Personen verantwortlich, die in Gefahr sind, sei es durch Rauch, Feuer oder andere Gefahren.

3. Brandbekämpfung:
Atemschutzgeräteträger löschen Brände, indem sie gezielt Wasser oder Löschmittel einsetzen, während sie gleichzeitig ihre eigene Sicherheit im Auge behalten und ein Schaden in dem restlichen Brandobjekt so gering wie möglich halten.

4. Überwachung der Atemluft:
Während des Einsatzes überwachen sie kontinuierlich die ihre eigene Atemluftreserven, um rechtzeitig auf Veränderungen reagieren zu können.

Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern:

Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist umfassend und beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Komponenten.

Theoretische Schulung:
Hier lernen die Teilnehmer die Grundlagen der Atemschutztechnik, die verschiedenen Arten von Atemschutzgeräten, die Gefahren von Rauch und giftigen Gasen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Praktische Übungen:
In Szenarien üben die angehenden Atemschutzgeräteträger den Umgang mit der Ausrüstung, das richtige Verhalten in gefährlichen Situationen und die Durchführung von Rettungsaktionen.

Regelmäßige Fortbildung:
Um die Einsatzbereitschaft und Sicherheit zu gewährleisten, müssen Atemschutzgeräteträger regelmäßig an Fortbildungen und Übungen teilnehmen.

Ärztlicher Untersuchung / Tauglichkeit:
Die Atemschutzgeräteträger werden auf ihre Tauglichkeit in der G26.3 Untersuchung beim Arzt geprüft (alle 3 Jahre / ab 50 Jahren jedes Jahr). Des Weiteren nehmen die Atemschutzgeräteträger jährlich an einem Belastungstest in einer Atemschutzstrecke teil.

Ausrüstung von Atemschutzgeräteträgern:

Die Ausrüstung eines Atemschutzgeräteträgers ist speziell auf die Anforderungen im Einsatz abgestimmt.

Atemschutzgerät und Maske:
Dies kann ein Pressluftatmer (PA) oder ein Filtergerät sein, je nach Einsatzszenario. Pressluftatmer bieten eine unabhängige Atemluftversorgung und sind in der Regel die bevorzugte Wahl bei Brandeinsätzen.

Schutzausrüstung:
Dazu gehören Feuerwehrschutzanzüge, Helme, Handschuhe und Stiefel, die den Träger vor Hitze, Flammen und anderen Gefahren schützen.

Kommunikation:
Um die Kommunikation zwischen den Einsatzkräften zu gewährleisten, sind Atemschutzgeräteträger im Trupp mit mindestens einem Funkgeräten ausgestattet.

Sicherheits- und Rettungsgeräte:
Dazu zählen Fluchthauben (zum Retten von Personen aus verrauchten Objekten), Sicherheitsleinen und ein Sicherungstrupp der für Notfälle während des Atemschutzeinsatzes zur Verfügung steht.